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   BPatG, 08.06.1993 - 27 W (pat) 185/91   

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https://dejure.org/1993,24545
BPatG, 08.06.1993 - 27 W (pat) 185/91 (https://dejure.org/1993,24545)
BPatG, Entscheidung vom 08.06.1993 - 27 W (pat) 185/91 (https://dejure.org/1993,24545)
BPatG, Entscheidung vom 08. Juni 1993 - 27 W (pat) 185/91 (https://dejure.org/1993,24545)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragungsfähigkeit des Wortes "Mon Caprice"; Verwechslungsgefahr der Zeichen "Mon Caprice" mit "Caprice by seidensticker"; Hinweis auf die Herkunftsstätte der Waren durch die Verwendung von Eigennahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88

    Verwechslungsgefahr zweier Bezeichnungen bei Identität eines von zwei Begriffen

    Auszug aus BPatG, 08.06.1993 - 27 W (pat) 185/91
    Indes hat dieser Grundsatz durch die "HURRICANE"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1991, 319) eine wesentliche Präzisierung und Einschränkung dahingehend erfahren, daß eine Verwechslungsgefahr mit einem Kombinationszeichen in einem solchen Fall nur angenommen werden kann, wenn das übereinstimmende Element in der Gesamtbezeichnung prägende Bedeutung hat "und die maßgeblichen Verkehrskreise dem weiteren Bestandteil daneben keinen besonderen Hinweis auf die Herkunftsstätte der mit dem Gesamtzeichen versehenen Ware entnehmen" (BGH aaO, 320).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 5/87

    "REYNOLDS R 1"/"EREINTZ"; Verwechslungsgefahr bei einem aus einer phonetischen

    Auszug aus BPatG, 08.06.1993 - 27 W (pat) 185/91
    Nach dem Gesamteindruck, von dem bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr stets auszugehen ist (vgl. zB BGH GRUR 1989, 264 "REYNOLDS R1"; 1991, 139 "Duft-Flacon"), sind die Zeichen deutlich verschieden.
  • BGH, 14.12.1988 - I ZB 6/87

    "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY"/"Cenduggy"; Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

    Auszug aus BPatG, 08.06.1993 - 27 W (pat) 185/91
    Wenn das Bundespatentgericht, einschließlich des beschließenden Senats, demgegenüber in früheren Entscheidungen (zB BPatGE 15, 101 "LUCKY WHIP/Schöller-Nucki"; Mitt 1984, 216 "JAKOBS FIESTA COLOMBIA/Siesta") im Einzelfall der Firmenbezeichnung keine kollisionsausschließende Bedeutung beigemessen hat, so ist diese Rechtsprechung angesichts der in tatsächlicher Hinsicht abweichenden Umstände des vorliegenden Falles nicht unmittelbar einschlägig und zudem durch die neueren Erkenntnisse des Bundesgerichtshofs ("REYNOLDS R1" aaO; GRUR 1989, 349 "ROTH-H[xxxxx]DLE-KENTUCKY"; "HURRICANE" aaO) in rechtlicher Beziehung teilweise überholt.
  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 61/82

    Gegenstand einer Messe - Abkürzun - Dienst-markenmäßige Benutzung

    Auszug aus BPatG, 08.06.1993 - 27 W (pat) 185/91
    Andererseits ist nicht zu verkennen, daß dieses Wort in Schrifttype und insbesondere Größe gegenüber den weiteren Wortelementen im Gesamteindruck stark hervortritt, wenngleich die blickfangmäßige Herausstellung einer Angabe, welche nach allgemeinem Sprachverständnis beschreibenden Charakter hat, nicht ohne weiteres den Schluß auf eine zeichenmäßige Verwendung zuläßt (BGH GRUR 1985, 41, 44 "REHAB"), Sofern aber davon ausgegangen wird, daß ein zeichenrechtlich noch beachtlicher Teil der angesprochenen Verbraucher dem Zeichenbestandteil "Caprice" einen Hinweis auf die Herkunft der Waren entnehmen wird - sei es, weil ihnen die Bedeutung dieses Begriffs nicht bekannt ist, oder sie, mangels ausgeprägten Sprachgefühls oder mangels Neigung, etwaigen Wortbedeutungen nachzugehen, den warenbeschreibenden Bezug nicht erkennen -, ist gleichwohl nicht mit einer Orientierung ausschließlich an diesem Teil des angegriffenen Zeichens zu rechnen.
  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 165/85

    Grundcommerz"; Verwechslungsgefahr zweier Firmenbezeichnungen

    Auszug aus BPatG, 08.06.1993 - 27 W (pat) 185/91
    Da die vorstehend aufgezeigten Grundsätze nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 1986, 72 "Tabacco d'Harar"; 1988, 635 "Grundkommerz"; "HURRICANE" aaO) auch dann gelten, wenn das jüngere Zeichen ein Kombinationszeichen darstellt, sieht sich der Senat daran gehindert, dem Bestandteil "Caprice" des angegriffenen Zeichens eine kollisionsbegründende Wirkung zuzusprechen.
  • BGH, 11.07.1975 - I ZR 77/74
    Auszug aus BPatG, 08.06.1993 - 27 W (pat) 185/91
    Zwar liegt eine Verkürzung längerer Mehr-Wort-Zeichen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 1976, 353 "Colorboy") dann nahe, wenn der fragliche Bestandteil den Gesamteindruck des Zeichens prägt oder wesentlich mitbestimmt.
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 77/83

    Warenzeichen - Kennzeichnungskraft - Tabac - Parfum

    Auszug aus BPatG, 08.06.1993 - 27 W (pat) 185/91
    Da die vorstehend aufgezeigten Grundsätze nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 1986, 72 "Tabacco d'Harar"; 1988, 635 "Grundkommerz"; "HURRICANE" aaO) auch dann gelten, wenn das jüngere Zeichen ein Kombinationszeichen darstellt, sieht sich der Senat daran gehindert, dem Bestandteil "Caprice" des angegriffenen Zeichens eine kollisionsbegründende Wirkung zuzusprechen.
  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 237/88

    "Duft-Flacon"; Verwechslung zweier Kennzeichen

    Auszug aus BPatG, 08.06.1993 - 27 W (pat) 185/91
    Nach dem Gesamteindruck, von dem bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr stets auszugehen ist (vgl. zB BGH GRUR 1989, 264 "REYNOLDS R1"; 1991, 139 "Duft-Flacon"), sind die Zeichen deutlich verschieden.
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